Gastroösophagealer Reflux und Osteopathie

Eine randomisierte kontrollierte Studie: Osteopathic treatment in addition to standard care in patients with Gastroesophageal Reflux Disease (GERD) – A pragmatic randomized controlled trial(https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35248274/) wurde 2022 von Dannmeyer A., Severin, F. und Stisser, C. veröffentlicht.

  • 70 Patienten zwischen 18 und 74 Jahren
  • Symptome wie Sodbrennen, saures Aufstoßen und/ oder dyspeptische (chronische Beschwerden im Oberbauch) Beschwerden mussten mindestens sechs Monate bestehen
  • Alle Patienten sollten ihre individuelle medikamentöse Therapie der Refluxsymptomatik nach Bedarf weiter durchführen (allgemein übliche Vorgehensweise in der Versorgung). 
  • 35 Personen von der Gruppe erhielten zusätzlich 4 individuelle, befundorientiert osteopathische Behandlungen
  • Schlussfolgerung der Herausgeber: Vier osteopathische Behandlungen, über einen Zeitraum von sechs Wochen, führten zu statistisch signifikanten und klinisch relevanten positiven Veränderungen der Refluxsymptomatik und Lebensqualität bei Patienten, die unter GERD leiden. Diese Ergebnisse stützen die Resultate von früheren Untersuchungen (Nerreter et al., 2006, Lynen et al., 2016) und deuten auf eine Reproduzierbarkeit hin.

Physiotherapie

Physiotherapie (altgriechisch φύσις phýsis, deutsch ‚Natur‘, ‚Körper’ und θεραπεία therapeía, deutsch ‚Dienen‘, ‚Pflege‘, ‚Heilung‘, somit in etwa ‚das Wiederherstellen der natürlichen Funktion‘), früher auch Krankengymnastik, ist eine Form spezifischen Trainings und der äußerlichen Anwendung von Heilmittel, mit der vor allem die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll.

Die Behandlungen werden von Physiotherapeuten und in Teilbereichen von Masseuren und medizinischen Bademeistern durchgeführt. Physiotherapeut ist in Deutschland kein eigenständiger Heilberuf, sondern gehört zu den Gesundheitsfachberufen (früher Heilhilfsberufe). Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung wird ausschließlich durch Ärzte festgestellt und auf Rezept verordnet, außer bei präventiven Maßnahmen. Sporttherapeuten, -wissenschaftler und -lehrer erfüllen nicht die Zulassungsvoraussetzungen als Physiotherapeut und dürfen physiotherapeutische Heilmittel wie z. B. Krankengymnastik weder erbringen noch abrechnen.

Quelle: de.Wikipedia.org