Berufsbilder

Leider gibt es im Bereich des Gesundheitswesens, einige Berufsbezeichnungen die nicht geschützt sind.  Darunter fällt der Personaltrainer, der Chiropraktiker, der Osteopath, etc. Ebenfalls ist nur wenig bekannt, welche Voraussetzungen man für die einzelnen Berufe benötigt, bzw. wie man die Qualifikation erlangt.

Heilpraktiker Physiotherapie

  • Voraussetzung: Beruf des Physiotherapeuten
  • Es ist seit 2009 bundesweit möglich, mit einer gegenständlich beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben, ohne Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemeinen) Heilpraktiker. Das gilt derzeit nur in der Bundesrepublik Deutschland. Die Zulassung kann nach Aktenlage erfolgen, also nur durch das Einreichen der entsprechenden Nachweise und Qualifikationen, oder durch eine schriftliche und/oder mündliche Prüfung. Die Zulassung regelt das Gesundheitsamt, welches für den jeweiligen Wohnort zuständig ist. Schriftliche Prüfung – Mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt.“ (Quelle Wikipedia)
  • Die Praxistätigkeit beschränkt sich weiterhin auf die von Physiotherapeuten erlernten manuellen Fähigkeiten. Untersagt sind weiterhin die Ausübung der Osteopathie, Chiropraktiker, invasive Eingriffe (Akupunktur mit Nadeln sowie Injektionen einschl. Blutentnahmen), medikamentöse Behandlungen einschließlich Ausstellen von Rezepten zu diesem Zweck
  • Mittlerweile wird  offiziell überall „nach Aktenlage“ entschieden, ob die Erlaubnis erteilt wird. In NRW gilt seit Ende 2012 die Regelung, dass eine 60-stündige spezielle Schulung absolviert werden muss. Wird diese bei einer vom Gesundheitsamt anerkannten Schule durchgeführt, die sich nach dem amtlichen sog. Kriterienkatalog richtet, und die abschließende schulinterne Prüfung bestanden, kann der Antrag auf Erlaubnis zur Nachqualifizierung beim jeweiligen zuständigen Gesundheitsamt eingereicht werden. Eine amtsärztliche Prüfung entfällt. (Quelle Wikipedia)

Heilpraktiker

  • Voraussetzung 25 Jahre, Hauptschulabschluss, Polizeiliches Führungszeugnis
  • Keine Ausbildung vorgeschrieben
  • „Der Nachweis einer absolvierten Ausbildung ist keine Erlaubnisvoraussetzung. Die insoweit freiwillige Ausbildung an privaten Schulen dauert etwa ein bis drei Jahre. Die Qualität der Ausbildung unterliegt keiner staatlichen Aufsicht.“ (Quelle Wikipedia)

Osteopath

  • Den Beruf Osteopath ist in Deutschland nicht geschützt. D.h. auf Grund fehlender gesetzlicher Vorgaben kann sich  nahezu jeder Osteopath nennen
  • Nur im Bundesland Hessen ist die osteopathische Fortbildung staatlich geregelt – in der sogenannten Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Osteopathie (WPO Osteo)
  • Bestimmte Verbände schreiben eine Mindestzahl an Unterrichtseinheiten (1350) vor um auf ihre Therapeutenlist zu kommen. Ebenfalls darf nur von Heilpraktikern und Ärzten die Osteopathie durchgeführt werden
  • Bsp. VOD:  VOD-Mitglieder auf der Therapeutenliste verfügen über eine abgeschlossene medizinische Berufsausbildung als Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker und über eine mindestens 4- bis 5-jährige berufsbegleitende osteopathische Ausbildung.
  • Bsp: BAO Zertifikat: Nachweis der Abschlussprüfung gemäß der BAO Prüfungsverordnung und gemäß den Eckpunkten des Curriculums für Osteopathie in Teilzeitausbildung oder Vollzeit. Für die Teilzeit gilt: Nachweis über mindestens 1350 UE Ausbildung und Erfüllung der in den Eckpunkten des Curriculums geforderten Lerninhalte.

Personaltrainer

  • „Die Berufsbezeichnung „Personal Trainer“ ist gesetzlich nicht geschützt. Eine einheitliche und allgemein anerkannte Ausbildung gibt es nicht. Auch ohne jegliche Ausbildung kann man sich „Personal Trainer“ nennen. Kommerzielle Institute bieten sogenannte Zertifikate und Qualifizierungen an.“ (Quelle Wikipedia)